Ein Kapitalabruf ist eine Aufforderung des GP an die LPs, zusätzliche Kapitalbeiträge zur Finanzierung laufender oder künftiger Immobilieninvestitionen oder -projekte zu leisten. Wenn das vorhandene Kapital der Investition nicht ausreicht, um neue Investitionsmöglichkeiten oder Betriebskosten zu decken, kann der GP einen Kapitalabruf an die LPs richten.
In der Kapitalabrufmitteilung werden die Höhe des zusätzlich benötigten Kapitals, das Fälligkeitsdatum für die Einlage und alle Anweisungen oder Formulare genannt, die die LPs zur Erfüllung ihrer Kapitalverpflichtung benötigen. Die LPs sind in der Regel verpflichtet, das geforderte Kapital auf der Grundlage der Bedingungen der Investitionsvereinbarung beizusteuern, was es dem GP ermöglicht, auf die notwendigen Mittel zur Unterstützung der Investitionsstrategie und -ziele zuzugreifen.
Sowohl Ausschüttungsbekanntmachungen als auch Kapitalabrufe spielen eine wichtige Rolle bei der Finanzverwaltung von gewerblichen Immobilieninvestitionen. Ausschüttungsbekanntmachungen informieren die LPs über die Ausschüttung von Gewinnen oder Renditen, während Kapitalabrufe es dem GP ermöglichen, zusätzliches Kapital von den LPs zur Unterstützung der Investitionstätigkeit anzufordern. Diese Verfahren tragen dazu bei, den Cashflow und die Liquidität aufrechtzuerhalten, die für erfolgreiche Immobilieninvestitionen erforderlich sind, und sorgen gleichzeitig für Transparenz und Rechenschaftspflicht gegenüber allen Beteiligten.