Wenn ein Immobilienunternehmen beispielsweise eine Immobilie erwirbt, die bereits stabilisiert ist und Cashflow generiert, muss das Unternehmen möglicherweise keinen Kapitalabruf vornehmen. Das Unternehmen kann den Cashflow der Immobilie nutzen, um notwendige Reparaturen oder Verbesserungen zu finanzieren.
Ein weiteres Beispiel ist, wenn ein Immobilienunternehmen eine Immobilie mit einem einzigen Partner erwirbt und nicht mit mehreren externen Investoren oder in einem Konsortium. In diesem Fall können die beiden Partner vereinbaren, die Kosten für notwendige Reparaturen oder Verbesserungen zu teilen. Damit entfällt die Notwendigkeit eines Kapitalabrufs.
In den meisten Fällen geben Immobilienunternehmen jedoch Kapitalabrufe an Investoren aus. Der Grund dafür ist, dass Kapitalabrufe dem Unternehmen die Möglichkeit bieten, schnell und einfach zusätzliches Kapital zu beschaffen. Dies kann in Situationen wichtig sein, in denen das Unternehmen Reparaturen an einer Immobilie vornehmen oder unerwartete Ausgaben decken muss.
Die Höhe des abgerufenen Kapitals hängt von den jeweiligen Umständen ab. In der Regel handelt es sich jedoch um einen kleinen Prozentsatz der Gesamtinvestition. So kann ein Unternehmen beispielsweise einen Kapitalabruf in Höhe von 10 % der Gesamtinvestition vornehmen.